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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2001 - 5 W 1857/01   

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https://dejure.org/2001,20772
OLG München, 09.07.2001 - 5 W 1857/01 (https://dejure.org/2001,20772)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2001 - 5 W 1857/01 (https://dejure.org/2001,20772)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 5 W 1857/01 (https://dejure.org/2001,20772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Streitwerterhöhung bei einer auf mehrere Kündigungen gestützten Klage; Festsetzung des Streitwertes in Höhe einer Jahresmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 521 (Ls.)
  • NZM 2001, 749 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 12.01.2012 - 8 W 31/11

    Streitwertbemessung: Feststellung der Nichtbeendigung eines Mietverhältnisses

    Für den Fall einer Räumungsklage besteht in Literatur und Rechtssprechung Einigkeit darüber, dass der Streitwert ungeachtet der Anzahl der Kündigungen und der Räumungsgründe gemäß § 41 Abs. 2 GKG nach dem für die Dauer eines Jahres zu zahlenden Entgelt zu bemessen ist (Peter Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 41 GKG, Rdnr. 24; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VIII, Rdnr. 226; OLG München, NZM 2001, 749; AG Hamburg, WuM 193, 479).
  • OLG Köln, 13.08.2021 - 22 U 63/21

    Abweisung der Klage auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von

    Denn der Streitwert erhöht sich nicht, auch nicht fiktiv, wenn ein Räumungsverlangen auf mehrere Kündigungserklärungen gestützt wird (vgl. KG, Beschluss vom 12.01.2012 - 8 W 31/11 -, NZM 2012, 535; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 -, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 09.07.2001 - 5 W 1857/01 -, juris Rn. 4; Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. XI., Rn. 379; Kurpat in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 41 GKG Rn. 24; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., § 41 GKG Rn. 10; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., § 41 GKG Rn. 29.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4713
OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 (https://dejure.org/2001,4713)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 (https://dejure.org/2001,4713)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 16 Wx 179/00 (https://dejure.org/2001,4713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 521 (Ls.)
  • NZM 2001, 863 (Ls.)
  • ZMR 2001, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00
    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift- Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528; BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00
    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift- Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528; BayObLG NZM 1999, 908).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss nämlich das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; Senatsbeschlüsse vom 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - und 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - BayObLG NZM 1999, 908).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02

    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
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